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   OLG Koblenz, 04.04.2012 - 14 W 171/12   

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https://dejure.org/2012,35914
OLG Koblenz, 04.04.2012 - 14 W 171/12 (https://dejure.org/2012,35914)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.04.2012 - 14 W 171/12 (https://dejure.org/2012,35914)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. April 2012 - 14 W 171/12 (https://dejure.org/2012,35914)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitpunkt der Beauftragung eines Rechtsbeistands durch den Berufungsbeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsmittelrücknahme vor Begründung: Wer trägt welche Kosten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1064
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.04.2005 - V ZB 25/04

    Erstattung von Anwaltskosten im Richterablehnungsverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.04.2012 - 14 W 171/12
    Der Senat hat bereits entschieden (v. 06.08.2007, 14 W 578/07), dass die streitige Gebühr grundsätzlich bereits dadurch entsteht, dass der Bevollmächtigte, wie dies unwidersprochen und durch den Aktenverlauf dokumentiert geschehen ist, die Berufungsschrift entgegennimmt, die Zulässigkeit des Rechtsmittels prüft und die Beklagten dann davon unterrichtet (vgl. BGH v. 6.4.2005 - V ZB 25/04, MDR 2005, 1016 = BGHReport 2005, 1150 = NJW 2005, 2233 ; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG , 19. Aufl., Nr. 3200 VV Rz. 21).

    Er wird vermutet, wenn der Bevollmächtigte bereits erstinstanzlich mit der Prozessvertretung der Beklagten beauftragt war (vgl. BGH v. 6.4.2005 - V ZB 25/04, MDR 2005, 1016 = BGHReport 2005, 1150 = NJW 2005, 2233 [2234]) und das Berufungsverfahren eine erneute anwaltliche Vertretung gebot.

  • OLG Koblenz, 06.08.2007 - 14 W 578/07

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Berufungbeklagten bei alsbaldiger

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.04.2012 - 14 W 171/12
    Der Senat hat bereits entschieden (v. 06.08.2007, 14 W 578/07), dass die streitige Gebühr grundsätzlich bereits dadurch entsteht, dass der Bevollmächtigte, wie dies unwidersprochen und durch den Aktenverlauf dokumentiert geschehen ist, die Berufungsschrift entgegennimmt, die Zulässigkeit des Rechtsmittels prüft und die Beklagten dann davon unterrichtet (vgl. BGH v. 6.4.2005 - V ZB 25/04, MDR 2005, 1016 = BGHReport 2005, 1150 = NJW 2005, 2233 ; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG , 19. Aufl., Nr. 3200 VV Rz. 21).
  • LAG Nürnberg, 29.12.2023 - 4 Ta 101/23

    Kostenfestsetzungsverfahren - Verfahrensgebühr bei Erstellung eines

    Wie das Erstgericht zutreffend festgestellt hat, ist eine nach außen erkennbare Tätigkeit des beauftragten Rechtsanwalts nicht erforderlich (vgl. OLG Koblenz v. 04.04.2012 - 14 W 171/12; LAG Berlin-Brandenburg v. 08.09.2021 - 26 Ta (Kost) 6166/21).
  • OLG Koblenz, 25.08.2017 - 14 W 372/17

    Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr wegen Mann Datierung des Rechtsanwalts

    Vielmehr entsteht die Verfahrensgebühr bereits für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information der Partei (vgl. OLG Koblenz, NJOZ 2013, 827).
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